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Es existieren verschiedenste Fördertöpfe aus denen bei der Neugründung eines Unternehmens Zuschüsse in Anspruch genommen werden können. Leider weiß der Großteil der angehenden Unternehmer davon nichts. Und das eine Förderung oft nur regional verfügbar, immer an gewisse Bedingungen gebunden ist und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge erfolgen müssen, damit die Förderung am Ende bewilligt wird, macht die Sache nicht gerade einfach. Es ist es deshalb empfehlenswert sich vor der Gründung beraten zu lassen, um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg

Kleine oder mittlere Unternehmen, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren planen, entwickeln, umsetzen oder weiterentwickeln möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Je nach Projekt stehen Innovationsgutschein A, Innovationsgutschein B, Innovationsgutschein Hightech Start-up, Innovationsgutschein Hightech Digital sowie Innovationsgutschein Hightech Mobilität zur Verfügung. Der Zuschuss ist variabel und beträgt bis zu EUR 20.000. Die Innovationsgutscheine können teilweise untereinander kombiniert werden.

Erhöhung des Frauenanteils im MINT-Forschungs- und Innovationsprozess (MissionMINT – Frauen gestalten Zukunft)

Projekte, die Praxismaßnahmen oder Forschungsvorhaben umsetzen, um den Frauenanteil im MINT-Forschungs- und Innovationsprozess (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu erhöhen, können unter gewissen Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Die Forschungsarbeiten können in einem Forschungsverbund und auch als Einzelvorhaben durchgeführt werden. Gefördert werden grundlegende Forschungsarbeiten in den Bereichen innovative Maßnahmen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Antragstellenden: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten meistens 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Hierfür müssen sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Hochschulen oder Unikliniken, die ein nicht wirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe wird eine Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger eingereicht. In der 2. Verfahrensstufe wird man für die positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Wer risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt kleine oder mittlere Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen Datenwissenschaft, Informationstechnologien, Industrie 4.0 (DII) sowie Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit (KIS). Das Vorhaben muss auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet sein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen die Kriterien der EU für KMU erfüllt werden. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Hochschulen, die ein Forschungsvorhaben planen, können zusätzlich zu ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist wieder zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen einzureichen. In der 2. Stufe ist dann ein förmlicher Förderantrag zu stellen.

Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen (EXIST-Forschungstransfer)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt mit dem Programm EXIST-Forschungstransfer technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben durch einen Zuschuss. Mit dem EXIST-Forschungstransfer sollen junge, wachstumsstarke Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich gefördert werden. Sie erhalten die Förderung in zwei Phasen: In der Förderphase I (Pre-Seed) werden Forscherteams bei ihrer Unternehmensgründung gefördert. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründerteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.

In der Förderphase II (Seed) werden weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Förderphase I für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in der Förderphase II für das gewerbliche Unternehmen bis zu EUR 180.000. Das Förderverfahren ist zweistufig. 6 Monate vor Ablauf von Förderphase I kann, falls die Gründung weiterverfolgt wird, der Antrag auf Förderphase II vorgelegt werden.

KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Auch für risikoreiche und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie können Unternehmen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt kleine und mittlere sowie mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben in den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie. Sie können die Förderung als KMU für Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für die Dauer von meistens bis zu 3 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhaltenSie meistens 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtung können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe werden Projektskizzen eingereicht. In der 2. Verfahrensstufe werden für positiv bewertete Projektskizzen förmliche Förderanträge vorgelegt

Hochleistungskomponenten und optimierte Materialien für die Quantenkommunikation

Forschungen zur Leistungsfähigkeit von Quantenkommunikationskomponenten können ebenfalls bezuschusst werden. Gefördert werden Verbundvorhaben, die die Leistungsfähigkeit der Quantenkommunikationskomponenten unter anderem dadurch steigern, dass zugrundeliegende Materialien hinsichtlich entscheidender quantenmechanischer Schlüsselparameter optimiert werden. Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren bewilligt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe wird eine Projektskizze und erst in der 2. Verfahrensstufe ein förmlicher Förderantrag eingereicht

Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU

KMU oder Verbundpartner eines KMU, die im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) forschen und entwickeln, können unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Risikoreiche und innovative Projekte, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten werden meistens 2, höchstens aber 3 Jahre lang bezuschusst. Je nach Anwendungsnähe Ihres Vorhabens erhalten  Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft meistens bis zu 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.

Start-ups aus dem KI-Bereich mit abgeschlossener Gründungsphase und einem Alter von maximal 3 Jahren, können bis zu 75 Prozent als Zuschuss erhalten, höchstens jedoch EUR 100.000 pro Jahr. KMU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss. Das Förderverfahren ist ebenfalls zweistufig. In der 1. Stufe wird eine Projektskizze und in der 2. Stufe ein förmliche Förderantrag eingereicht.

Fazit

Auch in der IT-Branche lohnt es sich für Gründer vor der Gründung um Beratung und Informationen zu Förderungen zu kümmern. Gerade am Anfang der Karriere sind die Mittel oft noch knapp und man hat nichts zu verschenken. Das Geld, das man später in Form von Steuern ohnehin wieder abgibt, sollte man sich im Vorfeld also unbedingt holen und nicht ungenutzt lassen.

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Maximilian Schreiber
Maximilian Schreiber ist Gründerberater, Fördermittelexperte und Geschäftsführer der RSC GmbH. Nach seinem Wirtschaftrechtsstudium spezialisierte er sich auf die staatliche Fördermittelthematik. In seiner über 10 Jahre langen Tätigkeit als Unternehmer sammelte er die notwendige praktische Erfahrung auch durch eigene Beantragung von Fördermitteln in verschiedenen Branchen, was er heute nutzt, um anderen Unternehmen und Gründern mehr Liquidität durch staatliche Fördermittel zu verschaffen. Maximilian Schreiber betreut Kunden im gesamten DACH-Raum.