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Am 3. September 2021 ist die größte Reform des DAX in seiner 33-jährigen Geschichte abgeschlossen worden. Das Handelsvolumen ist als Kriterium für die Zulassung weggefallen. Stattdessen zählt der Marktwert der gehandelten Aktien für die Aufnahme in den DAX 40, sofern der 12-Monats-Umsatz des Unternehmens mindestens eine Milliarde Euro oder ein Fünftel des Marktwertes beträgt. Doch diese neue Regel, die seit dem 1. September gilt, ist nur eine von mehreren Änderungen, die den Maßstab für die neue Zusammensetzung des Index setzen.

Klettert ein Unternehmen nach der Marktkapitalisierung gemessen am Streubesitz der Aktien auf Rang 33 oder besser, steigt es direkt in den DAX 40 auf. Das Unternehmen im DAX 40, das auf Platz 47 nach Marktkapitalisierung oder schlechter rangiert, wird ausgeschlossen. Gibt es zum Zeitpunkt der Überprüfung kein Unternehmen im DAX 40, das auf Platz 47 oder schlechter rangiert, dann muss das Unternehmen mit der niedrigsten Marktkapitalisierung (d.h. zwischen 41 und 46) den Index verlassen. Fällt dagegen ein Unternehmen auf Platz 60, muss es den DAX 40 definitiv verlassen. Dann rückt das Unternehmen nach, das es auf Platz 47 oder besser geschafft hat, oder, falls dies nicht der Fall ist, das nächsthöhere Unternehmen. Während die Überprüfung der Zusammensetzung nach den regulären Ausstiegs- und Einstiegsregeln im März und September eines jeden Jahres stattfindet, werden die schnellen Ausstiegs- und Einstiegskriterien quartalsweise überprüft.

Corporate-Governance-Kriterien als großer Vorteil

Das Hauptziel der Reform war nicht in erster Linie, den Index attraktiver zu machen, sondern diversifizierter und beständiger. In diesem Zusammenhang wird die Aufstockung von 30 auf 40 Unternehmen den deutschen Leitindex ausgewogener machen. Corporate-Governance-Kriterien, wie z.B. die Einhaltung der Finanzberichterstattung, sind auf jeden Fall ein großes Plus – insbesondere, wenn man die möglichen Folgen einer alleinigen Anwendung von Marktbewertungskriterien ohne die notwendigen Kontrollmöglichkeiten bedenkt. Damit hat der Indexanbieter die Verantwortung übernommen, sofort zu handeln, wenn ein Unternehmen keine genehmigten Abschlüsse vorlegen kann. Die Verschleppung von Ungleichgewichten, wie wir sie in der Vergangenheit beobachten mussten, dürfte damit deutlich unwahrscheinlicher werden.

Wenn Startups keinen Gewinn erwirtschaften, befinden sie sich in der Regel in einer frühen Phase ihrer Entwicklung. Wenn sie zu einem solchen Zeitpunkt in der Lage sind, Eigenkapital an der Börse aufzunehmen, ist die Hoffnung auf Wachstum groß, aber auch die Unsicherheit über die Strategie der Gründer und Hauptfinanziers. In einer solchen Situation muss es einen Mix von Anforderungen geben, der verhindert, dass der Leitindex eines Landes durch die Auswahl der falschen Kandidaten beschädigt wird. Die bereits erwähnten Anforderungen an die Rentabilität und die Berichterstattung können als Beispiel dienen, ebenso wie die Anforderung, dass das börsennotierte Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat oder, wenn der Sitz in einem anderen EU-Land liegt, das Handelsvolumen der Aktie an der Deutschen Börse in Frankfurt am höchsten ist. Da die Aufnahme in den Leitindex durch dessen Nachbildung in passiv verwalteten Fonds erhebliche Auswirkungen nicht zuletzt auf das Vertrauen in die vertretenen Unternehmen hat, sind die ökonomischen und Governance-Kriterien unumgänglich.

Fokus verlagert sich auf wachstumsstarke Unternehmen

Man kann allerdings argumentieren, dass der DAX auch nach der Umstellung nicht wirklich die Gesamtheit von „Corporate Germany“ widerspiegelt. Andererseits führt auch eine Ausweitung auf eine viel größere Zahl von Unternehmen nicht zwangsläufig zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Aussagekraft – wie ein Vergleich mit dem S&P 500 zeigt. Dieses Defizit kann nur behoben werden, wenn die gesamte Kapitalmarktkultur der Aktienanlage eine Chance hätte, sich von unten nach oben zu verändern.

Ob der Wechsel zwangsläufig auf Kosten der Qualität des MDAX, dem deutschen Aktienindex für mittelgroße Unternehmen, geht, bleibt abzuwarten. Mit der Verkleinerung des „kleinen Bruders des DAX“, d.h. mit dem ersatzlosen Wegfall der Schwergewichte, verlagert sich der Fokus auf weniger kapitalisierte, aber auch wachstumsstärkere Unternehmen. Dies kann sich kurzfristig als Vorteil für die Attraktivität des MDAX und mittel- bis langfristig für den DAX erweisen. Aktuell beinhaltet der zweitgrößte Aktienindex beispielsweise Firmen wie den Autozulieferer Dürr aus Bietigheim-Bissingen, Hugo Boss aus Metzingen und Varta aus Ellwangen. Mit dem 2019 gegründeten Softwareunternehmen Teamviewer aus Göppingen befindet sich bereits ein Baden-Württembergisches Startup-Unternehmen im MDAX.

Zwar hat sich die Marktkapitalisierung des MDAX infolge der Reform insgesamt verringert, doch ist der Index durch die Ausweitung des DAX auch deutlich diverser und breiter aufgestellt. Hier finden sich Nischenmärkte ebenso wie der gute alte Mittelstand und aufstrebende Tech-Unternehmen wieder. Das ist für Index-Investoren interessant und könnte mittelfristig Kapitalmarkt und Unternehmen entgegenkommen.

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Tobias Stöhr
Tobias Stöhr studierte technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart und erwarb 2010 die Zulassung als zertifizierter Börsenhändler der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse. Von 2007 bis 2019 arbeitete er an der Börse Stuttgart, zuletzt als Senior Sales Institutional Clients. Seit 2012 ist er als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden Württemberg tätig. Seit 2019 ist er Börsenexperte und Sales Executive bei dem paneuropäischen Handelsplatz Spectrum Markets in Frankfurt am Main.