Lesedauer ca. 3 Minuten

Der Gründerwettbewerb Start-up BW Elevator Pitch sucht derzeit wieder in ganz Baden-Württemberg nach einfallsreichen Geschäftsideen und den besten Gründerinnen und Gründern im Land. Am 6. Februar 2018 fand der „Start-up BW Elevator Pitch – Special Cup DEHOGA“ im Rahmen der INTERGASTRA 2018 auf der Messe Stuttgart statt.

„Unser Land braucht mehr Gründergeist, mehr Frauen und Männer, die das Abenteuer Selbständigkeit in unserem facettenreichen Gastgewerbe wagen, die mit originellen Geschäftsideen den Wettbewerb beflügeln und der Branche neue Impulse geben“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zum Beginn des vierten Vorentscheids.

Dr. Wolfgang Höhn überzeugte mit der Geschäftsidee „Boostersitz“ und sicherte sich den Sieg. Als bestes baden-württembergisches Team zieht Wisefood GmbH mit „Eatapple“ ins Landesfinale ein und holte sich den dritten Platz.

Für den DEHOGA Cup konnten sich Gründungsinteressierte sowie bereits gegründete Unternehmen, bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, mit ihren Ideen für das Gastgewerbe bewerben. Als Besonderheit beim DEHOGA Cup konnten Teams aus dem gesamten Bundesgebiet am Wettbewerb teilnehmen.

Zehn Gründungsteams präsentierten ihre Geschäftsidee vor einer Fachjury und einem rund 200-köpfigen, interessierten Messepublikum. Der Special Cup DEHOGA war Teil des Bühnenprogramms auf dem Messestand des DEHOGA Baden-Württemberg. Die Teilnehmenden erwartete ein umfangreiches Informationsangebot auf der größten deutschen Fachmesse für das Gastgewerbe.

Die Preisträger des Special Cups DEHOGA:

Den ersten Preis mit 500 Euro hat die Geschäftsidee „Boostersitz“ von der Koru Kids GmbH aus Riemerling gewonnen. Koru Kids hat, basierend auf einem pädagogischen Konzept, Sitzerhöhungen für Kinder für den täglichen Bedarf von Restaurants und Hotels entwickelt: Extreme Robustheit, hohe Benutzerfreundlichkeit, leichtes Reinigen, platzsparende Stapelbarkeit und ein gänzlich neues Gurtsystem. Die spannende Haptik durch das nachgebende, formstabile Material der Booster soll Groß und Klein überzeugen. Darüber hinaus durfte sich Gründer Dr. Wolfgang Höhn über einen Weiterbildungsgutschein des DEHOGA Baden-Württemberg und den Ehrenpreis der Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg freuen.

Der zweite Platz (300 Euro) ging an die Ordercube GmbH aus Grafing bei München. Das Team wurde zudem als Publikumsliebling ausgezeichnet. Der Ordercube ist die Vision der Kerze 2.0. Igor Suslov und Daniel Pasternak, die Erfinder des Ordercubes, möchten die Kerze auf dem Restauranttisch ersetzen und ihr eine Funktion geben: Möchte der Gast bedient werden, so tippt er auf die dafür vorgesehene sensorische Schaltfläche. Mithilfe der Schnittstelle zur einer App bietet der Ordercube einen Überblick (Statistiken, Tischplan) für Kellner und Gastronomen, um ihre Bestellprozesse und den laufenden Betrieb zu optimieren.

Gewinner des dritten Platzes (200 Euro) ist die Geschäftsidee „Eatapple“ der Wisefood GmbH aus Langenbernsdorf und Stuttgart. Getreu dem Motto: „Less Waste – More Taste“ hat das Team von Wisefood GmbH mit „Eatapple“ den weltweit ersten essbaren Trinkhalm auf Fruchtbasis konzipiert. Das Produkt bietet eine nachhaltige und ökologische Alternative zu den derzeit genutzten Plastik-Strohhalmen und kann Plastikmüll vermeiden. Das dreiköpfige Gründerteam möchte es Gastronomen erleichtern, ihre Ökobilanz zu verbessern. Neben dem Preisgeld erhielt auch das Wisefood-Team einen Weiterbildungsgutschein des DEHOGA Baden-Württemberg. Als bestes Team aus Baden-Württemberg hat sich die Wisefood GmbH für das Landesfinale am 21. Juni 2018 qualifiziert.

Zum Special Cup DEHOGA

Der „Special Cup DEHOGA“ wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen der INTERGASTRA 2018 in Kooperation mit dem DEHOGA Baden-Württemberg durchgeführt. Das Preisgeld der Wettbewerbsreihe wird von der L-Bank gesponsert.

Die Jungunternehmen, Gründerinnen und Gründer hatten nur drei Minuten Zeit, um die Zuhörer von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen. Die Präsentationen erfolgen ohne technische Hilfsmittel wie PowerPoint oder Video. Erlaubt sind gedruckte Fotos, Schilder, Prototypen und Modelle.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau