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Die künstlerische Praxis und das Anforderungsprofil der kunstnahen Berufe hat sich durch die zunehmende Nutzung digitaler Medien erheblich gewandelt. Deshalb fördert das Land mit dem Programm „Digitale Kompetenz im Kunststudium“ Maßnahmen, die die digitale Kompetenz der Studierenden an den drei staatlichen Kunsthochschulen verbessern.

Digitale Medienkomposition, Videoproduktion oder Music for Film, Theatre, Games and other Media – das sind Studiengänge, die nicht zuletzt auch durch die voranschreitende Digitalisierung in der Kunst entstanden sind. Das zeigt: Die Digitalisierung findet zunehmend auch Einzug in die künstlerischen Studiengänge und eröffnet Hochschulen und Studierenden großartige neue Möglichkeiten und Chancen.

Die Digitalisierung betrifft auch künstlerische Berufe

„Die Digitalisierung hat nicht nur weitreichenden Einfluss auf die technische und wirtschaftliche Entwicklung im Land. Auch die künstlerische Praxis und das Anforderungsprofil der kunstnahen Berufe hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch die zunehmende Nutzung digitaler Medien erheblich gewandelt. Mit dem neuen Förderprogramm ‚Digitale Kompetenz im Kunststudium‘ wollen wir die Studierenden besser auf ein erfolgreiches Berufsleben im 21. Jahrhundert vorbereiten“, sagte Staatssekretärin Olschowski.

Digitale Kompetenz der Studierenden verbessern

Die Veränderungen durch die Digitalisierung in der Kunst müsse sich deshalb auch in der Lehre an den Kunsthochschulen wiederfinden. „In den Design-nahen Studiengängen ist der Umgang mit digitalen Gestaltungsmedien mittlerweile unverzichtbare Voraussetzung für den erfolgreichen Einstieg in die berufliche Praxis. Auch der Unterricht in den Studiengängen der Bildenden Kunst beschränkt sich längst nicht mehr auf die klassischen künstlerischen Ausdruckformen wie Malerei oder Bildhauerei“, betonte die Staatssekretärin.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt deshalb Maßnahmen, die die digitale Kompetenz der Studierenden an den drei staatlichen Kunsthochschulen des Landes verbessern mit insgesamt 240.000 Euro. Die maximale Förderung pro Hochschule beträgt 100.000 Euro.

Quelle: Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst