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Das im Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung widerspricht den Grundrechten, sagt Matthias Bäcker, Professor für Datenschutzrecht am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und unterstützt eine Klage des Internetproviders SpaceNet. Im Gespräch mit Techtag erklärt Bäcker die Hintergründe.

techtag: Herr Bäcker, gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung laufen mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Als Anwalt vertreten Sie den Münchener Internetprovider SpaceNet und klagen vor dem Verwaltungsgericht. Wieso dort?

Matthias Bäcker:Das Verfassungsgericht urteilt nur danach, ob das Grundgesetz eingehalten wird. Fachgerichte haben einen anderen Maßstab, sie prüfen die gesamte Rechtslage. Dazu gehört auch die Europäische Grundrechtecharta. Noch ist nämlich unklar, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit den Unionsgrundrechten vereinbar ist. Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht wollen wir erreichen, dass der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird. Wir wollen eine Grundsatzentscheidung.

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Prof. Dr. jur. Matthias Bäcker
Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) (Bild: Karlsruher Institut für Technologie)

Was sind Ihre Kritikpunkte an dem neuen Gesetz?

Insgesamt nimmt der Überwachungsdruck auf die Bevölkerung zu. Telekommunikation ist kein abgeschlossener Lebensbereich mehr. In Zeiten des „Internet of things“ ist unser gesamter Alltag davon betroffen. Wer Telekommunikation nachvollziehen kann, kann letztlich die ganze Lebensgestaltung nachvollziehen. Diese Entwicklung wurde bei der Gesetzgebung nicht ausreichend beachtet. In der aktuellen Fassung widerspricht das Gesetz den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der informationellen Selbstbestimmung. Zudem gibt es noch zu viele Unklarheiten. Zum Beispiel, unter welchen Voraussetzungen eine Auswertung der Daten erfolgen darf. Das ist nicht genau genug definiert. Ebensowenig der Schutz bestimmter Berufsgruppen wie Ärzte, Juristen oder Journalisten.

„In der aktuellen Fassung widerspricht das Gesetz den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der informationellen Selbstbestimmung.“

Kommunikationsinhalte sollen aber nicht erfasst werden.

Das nicht. Aber aus IP-Adressen lassen sich unter den heutigen technischen Bedingungen Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten ziehen. Es wird nachvollziehbar, welche Internetdienste ich wann genutzt habe.

Zugangsanbieter müssen die Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen speichern, Standortdaten einen Monat lang. Was halten Sie von dem Argument, dass dadurch Straftaten besser aufgeklärt werden könnten?

Gerade Internetzugangsdaten werden vor allem für die Verfolgung von Internetkriminalität genutzt, wie Betrug, illegale Pornografie oder Urheberrechtsverletzungen. Es geht in der Regel nicht um Straftaten wie Mord oder terroristische Anschläge. Dafür werden eher Telefonie- und Mobilfunkdaten ausgewertet. Und bei Internetstraftaten besteht kein systematisches Verfolgungsdefizit, das eine Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen könnte. Die Aufklärungsquote ist bei solchen Straftaten sogar überdurchschnittlich hoch.

Internetprovider wie SpaceNet beklagen die hohen Kosten von 600 Millionen Euro, die für die Datenspeicherung anfallen. Geht es bei der Klage auch darum, Kosten zu sparen?

Es ist tatsächlich eine hohe Kostenbelastung, vor allem für Kleinunternehmen. In welchen Fällen diese eine Entschädigungszahlung in Anspruch nehmen können, ist sehr vage formuliert. Das ist ein Problem. Aber das war nicht der ausschlaggebende Punkt. Mir persönlich geht die Vorratsdatenspeicherung aus bürgerrechtlicher Sicht zu weit, deshalb habe ich die Klage eingereicht. Man sollte sich immer die Frage stellen, inwiefern der Aufwand und die Freiheitsverluste durch eine solche Speicherung gerechtfertigt sind, in Anbetracht des begrenzten Nutzens.

„Man sollte sich immer die Frage stellen, inwiefern der Aufwand und die Freiheitsverluste durch eine solche Speicherung gerechtfertigt sind, in Anbetracht des begrenzten Nutzens.“

Sind Internetprovider derzeit schon verpflichtet, die Regelungen der neuen Vorratsdatenspeicherung zu befolgen?

Nein, erst ab 1. Juli 2017. Sie haben also noch etwas Zeit. Erst müssen noch die technischen Richtlinien der Bundesnetzagentur herausgegeben werden.

Was raten Sie den Internetprovidern – und ihren Kunden?

Eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht steht allen offen. Internetprovider könnten auch vor dem Verwaltungsgericht klagen, wie ich es für SpaceNet tue.

Das Interview führte Jenny Becker.