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Noch hat sich der von Edward Snowden aufgewirbelte Staub nicht gelegt, da feiern US-amerikanische Cloud-Computing-Anbieter schon wieder erste Siege im Kampf um europäische Kunden. Der Datenschutz bleibt dabei auf der Strecke.

Denn nicht nur Microsoft buhlt mit Office 365 um die Gunst der IT-Kostenreduzierer, auch Google hat den Markt entdeckt und mit Apps for Business eine Unternehmenslösung im Angebot. Die Vorteile einer „Alle-Büroanwendungen-ins-Netz“-Lösung sind offenkundig: Installation, Konfiguration und Wartung (Patches, Pflege) von Client- und Serversystemen entfallen, Lizenzkosten sind besser kalkulierbar und die Software ist ständig auf dem neuesten Stand. Diese Angebote sind eine Herausforderung für die traditionellen Geschäftsmodelle der Anbieter von Standardsoftware: sie sind billiger, aktueller und oft bedienungsfreundlicher als die gewohnten „Software-Boliden“.

Microsoft und der Datenschutz

Microsoft versucht dieser Herausforderung durch die Flucht nach vorne zu begegnen und bemüht sich, die eigenen Kunden von Microsoft 365 zu überzeugen. Und stößt dabei auf Widerstand – denn die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten, die dabei allein durch den Wartungszugriff aus den USA auf das Rechenzentrum in Irland unvermeidlich erfolgt, ist nicht ohne weiteres zulässig. Mit an das EU-Recht angepassten Verträgen und Vereinbarungen mit der Art.-29-Gruppe versucht Microsoft, eine saubere Rechtsgrundlage zu schaffen. Wer sich darauf einlässt, sollte wissen, dass von der rechtlich geforderten „Kontrolle“ der Verarbeitung durch den Auftraggeber keine Rede sein kann – wer das nicht glaubt, der versuche einmal, eine Prozessbeschreibung für den Wartungszugriff von Microsoft zu erhalten.

Microsoft erfüllt die Datenschutz Anforderungen
Microsoft versucht alles Richtig zu machen um ja keine Datenrecht-Lücke zu überspringen. (Bild: office365support.de/

Und noch eines: Wer mit dem Gedanken spielt, sein in Daten geronnenes Know-How auf fremde Server in Drittstaaten auszulagern, der sollte zumindest voher prüfen, wie schnell er den eigenen Betrieb wieder aufnehmen kann, sollte der Dienst eines Tages plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Denn das könnte die ein oder andere Überraschung mit sich bringen.