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Rund 55 Millionen Bundesbürger genießen die Vorzüge des Onlinehandels und bestellen voraussichtlich für das Jahr 2018 für knapp 70 Milliarden Euro Güter und Services im Internet. Bei den ständig steigenden Umsätzen erhöht sich natürlich auch die Anzahl der unseriösen Anbieter, der Fakeshops im Netz. Dem Kunden sind neben Preis und Qualität auch Sicherheit und Qualität bei ihrem Kauf wichtig. Online-Händler profitieren deshalb davon, wenn sie sich beispielsweise zertifizieren lassen und in Zukunft auf Prüfsiegel setzen. Der Kunde wiederum sollte vor dem Kauf den jeweiligen Shop einer Prüfung unterziehen. Eine Zusammenfassung.

Bleiben wir gleich bei der Fakeshop-Überprüfung. Klar, Ebay, Amazon, Otto – alle großen Onlinehändler bieten in der Regel einen gewissen Käuferschutz an. Dennoch, auch wenn der Onlinehändler seriös erscheint, empfiehlt es sich, vor der ersten Bestellung im Impressum nachzuprüfen, wer hinter der Seite steckt und wo der Sitz des Unternehmens ist – sogenannte Fakeshops sind ‚einfach‘ zu erkennen. Ist beispielsweise eine Telefonnummer, eine E-Mail hinterlegt. Ist das Impressum rechtskonform? Hilfreich sind auch Prüfsiegel (dazu später mehr) akkreditierter Organisationen. Wenn alles in Ordnung scheint, sind die Art der Datenübertragung und die Auswahl der Bezahl-Methoden zwei weitere wichtige Sicherheitsindikatoren. Hinsichtlich des Datenschutzes sollte die Bezahlseite beispielsweise Daten nur verschlüsselt übertragen, erkennbar an einem kleinen grünen Schloss in der Adresszeile des Browsers.

Fakeshops: Fälscher agieren immer häufiger aus dem Ausland

Onlinewarnung.de hat zum Thema Fakeshop eine schöne Checkliste veröffentlicht: „Je mehr der nachfolgenden Fragen Sie mit einem klaren ‚Ja‘ beantworten können, umso größer ist die Chance, dass Sie gerade einen Fakeshop aufgerufen haben“, so das Onlinemagazin.

  • Sind die angebotenen Artikel extrem günstig?
  • Fehlen das Impressum oder wichtige Teile davon wie die vollständige Anschrift des Unternehmens, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse?
  • Fehlt die Datenschutzerklärung auf der Webseite?
  • Fehlen die allgemeinen Geschäftsbedingungen?
  • Sind die Texte auf der Seite in puncto Grammatik und Rechtschreibung sehr fehlerhaft?
  • Ist die Ware nur gegen Vorkasse erhältlich?
  • Fehlt auf der Webseite das Gütesiegel oder lässt sich dieses auf der Webseite des ausstellenden Unternehmens nicht nachvollziehen?
  • Gibt es nur wenige oder gar keine Bewertungen der Firma in Foren?
  • Ergibt eine Recherche über Google, dass Verbraucher unzufrieden sind und auf Ware warten? Oder finden Sie gar Warnungen vor dem Onlineshop?
  • Fehlt das ‚https‘ vor dem Domainnamen, wenn Sie zur Kasse gehen und Ihre persönlichen Daten eingeben sollen?

Betrüger und Fälscher agieren immer häufiger aus dem Ausland und beherrschen die deutsche Sprache nicht perfekt. Damit verraten die Kriminellen sich selbst. Achten Sie auch auf Rechtschreibung und Grammatik. Ist die Seite so geschrieben, dass man den Inhalt versteht? Klicken Sie auch die AGBs und die Datenschutzerklärung an. Klingt der Text eher wie eine schlechte Übersetzung, dann sollten Sie die Hände von dem Onlineshop lassen.

Franziska Baum – Onlinewarnung.de

Ein Fakeshop? Auf die Prüfsiegel achten!

Die erwähnten Prüfsiegel sind ebenfalls ein Qualitätsmerkmal, welches dem Onlinekäufer neben Vertrauen auch Sicherheit gibt. Hat der Online-Shop ein Prüfsiegel, dann können Käufer sicher sein, dass der Onlineshop auch Services anbietet, die rechtlich betrachtet unbedenklich sind. Dazu gehören neben dem oben erwähnten übersichtlichen und verschlüsselten Bestellvorgang, der transparenten Auflistung von Kosten, Informationen zum Versand und Datenschutz sowie ein Garantie-Anspruch. Derzeit gelten vier Prüfsiegel laut der Initiative D21 als vertrauenswürdig: Trusted Shops, ips- internet privacy standards, EHI – geprüfter Online-Shop und TÜV S@fer Shopping.

PayPal, Kreditkarte – welche Bezahlmöglichkeit ist sicher?

Ebenfalls ein Qualitätskriterium sind die Bezahlmöglichkeiten, die ein Onlineshop anbietet. Warum? So beinhaltet etwa der Bezahldienst wie PayPal oder die Zahlungen via Kreditkarte einen speziellen Käuferschutz. Persönlich habe ich in meiner Zeit als Power-Shopper insgesamt vier unschöne Situationen miterleben dürfen. Bei beiden Varianten musste ich online lediglich ein Formular ausfüllen. Daraufhin hat der Verkäufer eine gewisse Zeit, sich auf die Vorwürfe zu melden. Ohne groß nachzufragen, hatte ich in allen Fällen mein Geld wieder erhalten. Der Vorteil: Sobald keine Einigung mit dem Verkäufer erreicht werden kann; in der Regel innerhalb von drei Wochen, übernimmt die Rechtsabteilungen der Bezahldienstanbieter den jeweiligen Fall – dann geht es recht schnell. Eine Übersicht zu den gängigsten Bezahldiensten haben wir für euch unter PayPal, Kreditkarte und Co. im Check zusammengestellt.