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Der US-Amerikanische Suchmaschinenbetreiber Google kündigt einen Buy Button an. Google setzt so eine Maßnahme um, die im E-Commerce auf wenig Begeisterung stößt, nicht nur wegen kartellrechtlicher Bedenken.

Vor einigen Wochen wurde von Google bestätigt, dass die sogenannten organischen, also nicht-werblichen Suchergebnisse mit einem Buy Button erweitert werden. Der Algorithmus ist jetzt also in der Lage, zu erkennen, ob es sich um eine Seite mit vertrieblichem Hintergrund handelt und bietet an, über ein Formular direkt eine Bestellung abzugeben. Die gesuchten Produkte tauchen, je nach Art der Webseite, teilweise bildlich neben den Suchergebnissen auf. Versand und Zahlung wickelt der Online-Shop-Betreiber dabei noch immer selbst ab, der Buy Button wird aber dem Google Nutzer die Möglichkeit bieten, nach Produkten zu suchen und diese sofort zu kaufen, ohne auf eine separate Website wechseln zu müssen.

Ein Schlag gegen die Konkurrenz

Googles Chief Business Officer (CBO) Omid Kordestani gab an, das Unternehmen möchte die „Reibung“ für den Nutzer reduzieren und ihn so zu mehr Online-Käufen anregen. Dass es sich auch um eine strategische Entscheidung handelte, um einen zu Schlag gegen Online-Shopping-Konkurrenten anzusetzen, blieb dabei verschwiegen.

Viele Käufer nutzen beispielsweise Amazon für die allgemeine Produktsuche und Preisvergleiche. Außerdem steht zu vermuten, dass Google sich von der Implementierung des Buy Buttons eine Rückgewinnung von Marktanteilen verspricht, die dem Suchmaschinenbetreiber aufgrund der Bereitstellung mobiler Kauf-Apps durch Unternehmen verloren gegangen sind.

Für große Handelsplattformen wie Amazon und Ebay könnte der Kaufbutton tatsächlich auf Dauer erhebliche Umsatzeinbußen mit sich bringen, nicht nur wegen der verlorenen Kundschaft an sich. Schließlich kämen sie nicht mehr in den Besitz von Daten, die Kunden im Verlauf ihres virtuellen Einkaufsbummels bei einem direkten Besuch hinterlassen würden.

Ein empfindlicher Verlust, denn Daten sind nicht nur eine lukrative Einnahmequelle, sondern werden auch für eine zukunftsträchtige Unternehmensplanung benötigt.

Google Buy Button
Über die Integration des Buy Buttons in eine Webseite hinaus plant Google auch eine Implementierung direkt in die Suchergebnisse (Bild: Google)

Kritik: Gestohlene Stammkundschaft, Marktverzerrung, seelenlose Seiten

Nach Bekanntwerden dieser bevorstehenden Veränderung schlagen einige Händler Alarm und kritisieren den Schritt der weltgrößten Suchmaschine. Drei Gründe bilden die Grundlage dieser Kritik:

Erstens schürt Google Buy die Sorge der Einzelhändler, ihren Kundenkontakt und somit ihre Stammkundschaft zu verlieren. Da die Google Plattform nicht mehr verlassen werden muss, wird so aber bislang lediglich der bequeme Einkauf für den Kunden unterstützt und der Händler selbst gerät in den Hintergrund.

Zweitens, käme es nach der Probephase zu einer flächendeckenden Einführung dieses Features, könnten sich zwar einige Händler über höhere Umsätze freuen. Voraussetzung wäre allerdings eine vordere Platzierung im Suchmaschinen-Ranking. Web-Shops, die erst auf den hinteren Ergebnisseiten einer Suchanfrage in Erscheinung treten, werden erfahrungsgemäß kaum wahrgenommen. Profitieren würden von der Einführung des Buy Buttons demzufolge in der Hauptsache Spezialanbieter, deren Angebote nach einer Suchanfrage auf den vorderen Plätzen gelistet sind und solche Unternehmen, die sich professionelle Suchmaschinenoptimierer leisten können. Kleine Startups hätten es somit schwieriger.

Daraus folge, drittens, ein falsches Signal für Webseitenbetreiber und Online Marketing generell. Wenn die Verkaufszahlen von der Position in den Suchergebnissen bei Google abhängen, gibt es weniger Anreiz, Seiten kundenfreundlich zu gestalten. Der Effekt wäre eine Technisierung des Internets, in der nicht für den Kunden, sondern für die Suchmaschine optimiert wird oder etwas bildlicher gesprochen – viele Seiten würden ihre Seele verlieren.

Das letzte Wort ist nicht gefallen

Google würde mit der Einführung des Buttons zweifelsohne seine Marktmacht ausbauen. Ein angekündigtes eigenes Zahlungsportal würde diesen Effekt noch weiter verstärken.
Würde verstärken, denn die Europäische Kommission könnte gegen beides kartellrechtliche Bedenken haben. Dass die EU nicht scheut, neunstellige Bußgelder zu verhängen, hat sie bereits kürzlich erst unter Beweis gestellt. Und insbesondere in Frankreich, das von Google ein „Recht auf Vergessen“ einfordert, ist die Beliebtheit des Megakonzerns momentan auf einem Tiefpunkt.
Dass der kleine Knopf die Gerichte beschäftigen wird, steht außer Frage. Ob sich der US-Konzern mit seiner Vorstellung vom Internet durchsetzt ist allerdings noch nicht abzusehen.