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Wer haftet, wenn bei der Anmietung einer Wohnung über Airbnb etwas zu Bruch geht? Was passiert, wenn ich einen Carsharing-Unfall habe? Auch Unternehmen, die den Schritt aus dem Ausland in unseren Markt wagen, haben rechtliche Aspekte zu beachten. 

Beispiel Uber: In Miami und Austin startete der Fahrdienst trotz gesetzlicher Verbote. Im US-Bundesstaat Virginia bekam das Unternehmen eine Unterlassungserklärung, zeigte sich aber unbeeindruckt und machte weiter. Auch in Hamburg und Berlin nahm der Taxi-Konkurrent – anscheinend die rechtliche Lage ignorierend – sein Geschäft auf. In einem Interview mit Zeit Online betonte Ubers Deutschland-Chef Fabien Nestmann, sich in Deutschland immer an alle Gesetze gehalten zu haben. Ausnahme: das Personenbeförderungsgesetz, das gilt sobald die Beförderung „entgeltlich und gewerblich“ erfolgt. Hamburg und Berlin reagierten und verboten den Dienst. Uber konterte das Verbot wiederum durch eine Senkung der Kosten bei UberPop auf 35 Cent – ein Betrag unterhalb der Betriebskosten, somit nicht mehr gewinnbringend und folglich nicht mehr „gewerblich“. Seitdem zahlen Kunden nur noch eine „freiwillige Servicepauschale“. Am Markt Präsenz zu zeigen, ist erstmal wichtiger als Gewinn.

Neue Bedürfnisse vs. altes Recht

In Ubers Missachtung des Personenbeförderungsgesetzes steckt neben einer guten Portion Selbstbewusstein aber auch ein Fingerzeig auf die teilweise nicht mehr zeitgemäßen Regeln. Beispielsweise ist für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung noch immer Ortskunde nachzuweisen – ein Relikt aus Zeiten ohne Navigationssysteme. Auch die Rückkehrpflicht von Mietwagen an den Betriebssitz ist mit Blick auf Umweltfolgen nicht mehr zeitgemäß. Vergleicht man aber Ubers Überprüfung eines neuen Fahrers anhand von von Führungszeugnis, Personalausweis, Führerschein und „in Augenschein nehmen des Autos“ wird schnell klar, dass ein Taxifahrer mit Fahrgastbeförderungsschein deutlich besser geprüft ist. Die staatliche Prüfung setzt beispielsweise ein ärztliches Zeugnis, einen Wegstreckenzähler sowie einen Nachweis über den technischen Zustand des Fahrzeugs voraus.

Förderung der Scheinselbstständigkeit

Ein weiterer rechtlicher Aspekt, der im Rahmen des Sharing-Economy-Hypes nur wenig Beachtung findet, ist der Arbeitnehmerschutz. Statt eines sicheren Einstellungsverhältnis mit Alters-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung fördern plattformbasierte Modelle – etwa Amazons Online-Marktplatz für Dienstleistungen Mechanical Turk – die Scheinselbstständigkeit. In einer von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie heißt es zu Uber: „Die über ihre Plattform vermittelten Fahrten sind um bis zu 40 Prozent günstiger als die Dienste konventioneller Taxis. Diese Einsparung wird ausschließlich auf Kosten des Umsatzes der Fahrer erreicht […] Folge ist, dass sich der Umsatz der Fahrer_innen gegenüber den Tarifen von Taxis um rund 50 Prozent reduziert“.

Was passiert, wenn’s passiert?

Grundsätzlich gibt es keine legalen Regelungen für die auf Sharing Economy basierenden Geschäftsfelder. Solange ein Mietauto wieder ohne Schäden abgestellt wird oder das ausgeliehene Werkzeug wohlbehalten zurück zum Eigentümer kommt, ist alles in Ordnung. Wie aber wird ein Schaden reguliert? Relativ einfach ist die Regelung bei Produkten oder Diensten, die direkt von Unternehmen angeboten werden, beispielsweise die Mietautos von Car2go oder DriveNow. Beide Anbieter handhaben ein transparentes Modell bei dem entweder zum Nulltarif ein Selbstbehalt in Höhe von 500 Euro bei Car2go oder 750 Euro bei DriveNow gilt, oder das Risiko für einen Pauschalbetrag auf Null Euro gesenkt wird. Andere Kosten, die durch Unachtsamkeit entstehen können, darunter ein verlorener Schlüssel oder Abschleppkosten, sind ebenfalls klar geregelt – eine Selbstverständlichkeit für professionelle Sharing-Economy-Anbieter.

Auch bei Airbnb müssen sich Vermieter keine Gedanken machen. Die sogenannte Gastgeber-Garantie ersetzt Schäden bis zu einer Höhe von 800.000 Euro. Allerdings macht Airbnb Ausnahmen. Nicht ersetzt werden beispielsweise Bargeld und Sicherheiten, Haustiere, persönliche Haftung sowie Schäden in gemeinsamen oder geteilte Bereichen. Auch bei „Geschäftsunterbrechungen, […] unerklärlichen Verlusten“ sowie „Identitätsklau oder Identitätsbetrug“ zahlt Airbnb nichts.

Darf ich meine Wohnung so einfach vermieten?

Eine ganz andere Frage, die zunehmend relevant wird: Darf ich überhaupt meine Wohnung über Airbnb vermieten? In Berlin beispielsweise gibt es seit 2013 ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbotsgesetz, dass die kurzeitige Vermietung unter einen behördichen Genehmigungsvorbehalt stellt. Anschließend muss man sich an die Verordnung für Ferienwohnungen halten. Grund sind vor allem die zunehmenden Beschwerden jener Mieter, die vor Ort ihren Lebensmittelpunkt haben und sich von der Fluktuation der Kurzzeitmieter gestört fühlen. Darüberhinaus stellen auch die Vermieter die Weitervermietung der Wohnung unter einen entsprechenden Genehmigungsvorbehalt. Bei einem Verstoß droht – nach einer Mahnung – die außerordentliche Kündigung. Ausreichend ist bereits das bloße Anbieten der Wohnung bei Airbnb.

Weitere rechtliche Aspekte am Beispiel Airbnb und Uber erläutert Rechtsanwältin Bonny Lengersdorf von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in diesem Vortrag (ab 11:45)

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Verleihen vs. vermieten

Wie aber sieht die Situation aus, wenn von privat zu privat verliehen wird und keine AGB vor Unfällen schützen? Reicht hier die private Haftpflichtversicherung? Beim privaten Verleih ist die Rechtslage klar: Bei Schäden oder Verlust zahlt die private Haftpflicht in der Regel nicht. Auf Portalen wie fairleihen.de geliehene Sachen müssen also im Schadensfall aus der eigenen Tasche ersetzt werden. Da an dieser Stelle keine Regelungen des Gesetzgebers greifen, ist es um so wichtiger vor dem Verleih die Haftung bei Schaden oder Verlust zu klären. Generell gilt: Sobald Geld fließt, wird vermietet, nicht geliehen.