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„Mehr Fortschritt wagen“ lautet der Titel, des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP. Aber was genau bedeutet das für Startups und Gründer*innen?

Stolze 177 Seiten umfasst der neue Koalitionsvertrag, den die Ampel-Parteien im November vorgelegt haben. Das „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ formuliert darin seine Ziele für unterschiedlichste Themenfelder aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Immerhin elf Mal fällt in dem Dokument das Wort „Startups“. Die „Gründer*innen“ finden acht Mal Erwähnung.

Das mag auf den ersten Blick nicht sonderlich viel erscheinen, aber dennoch wird im Koalitionsvertrag an vielen Stellen deutlich, dass die zukünftige Regierung das Land attraktiver für Gründungen machen und Startups stärker fördern will.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Einfacherer Zugang zu Kapital für Startups

Was die Finanzierung von Startups betrifft, so finden sich im Koalitionsvertrag unterschiedliche Ansätze. Unter anderem wollen die Parteien „mehr privates Kapital für Transformationsprojekte aktivieren.“ Dazu soll geprüft werden, „welche Beiträge öffentliche Förderbanken kapitalmarktnah zur Risikoabsicherung leisten können.“

Unter anderem soll die staatliche Förderbank KfW stärker als Innovations- und Investitionsagentur sowie als Co-Wagniskapitalgeber wirken. Davon sollen insbesondere Startups aus folgenden Bereichen profitieren: Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Wasserstoff, Medizin, nachhaltige Mobilität, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft.

Darüber hinaus ist geplant, dass „privates Kapital institutioneller Anleger, wie Versicherungen und Pensionskassen, für die Startup-Finanzierung mobilisiert werden kann.“ Ein Schritt, der von Startup-Vertreter*innen durchaus begrüßt werden dürfte, denn bislang sind es häufig ausländische institutionelle Investoren, die vielversprechende Gründungen in Deutschland mit frischem Kapital versorgen. Letztendlich verhindert die künftige Regierung auf diese Weise also auch, dass wertvolles Wissen und Know-how ins Ausland abwandern.

2. One Stop Shops: Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden

Wer schon einmal versucht hat, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, der weiß ganz genau, welche bürokratischen Hürden es zu überwinden gilt – und vor allem wie lange das alles dauert. Das soll sich nun ändern:

Wir schaffen die Voraussetzungen für flächendeckende „One Stop Shops“, also Anlaufstellen für Gründungsberatung, -förderung und -anmeldung. Ziel ist es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.

Unter anderem sollen auch Beurkundungen per Videokommunikation möglich sein – und das auch bei komplizierteren Verfahren wie Gründungen mit Sacheinlage.

3. Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen

Nicht nur der Staat hat unterschiedliche Möglichkeiten Gründer*innen zu unterstützen, sondern auch viele Beratungsstellen helfen beim Prozess der Unternehmensgründung. Das können ganz klassisch Fördergelder sein, aber auch der Abbau bürokratischer und anderer Hürden. Oder aber der Staat wird selbst Startup-Kunde:

Wir ermöglichen einen vereinfachten, rechtssicheren Zugang für Startups und junge Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen.

Für Startups sind staatliche Aufträge nicht nur aus finanzieller Sicht lukrativ, sondern auch mit Blick auf ihre Glaubwürdigkeit und Reputation.

4. Startups sollen in Deutschland an die Börse gehen

Immer wieder hört man, dass ein deutsches Startup seinen Börsengang an der New Yorker Stock Exchange platziert hat. Das liegt größtenteils daran, dass sie Gründer*innen dort über Dual Class Shares die Möglichkeit haben, durch den Börsengang Kapital einzuwerben, aber gleichzeitig mit Stimmrechten ausgestattete Aktien zu zeichnen und so die Kontrolle über das Unternehme zu behalten.

Das soll sich künftig ändern:

Wir werden Börsengänge und Kapitalerhöhungen sowie Aktien mit unterschiedlichen Stimmrechten (Dual Class Shares) in Deutschland gerade auch für Wachstumsunternehmen und KMUs erleichtern.

5. Diversität: Jede*r soll gründen können

Trotz aller Bemühungen um Gleichberechtigung gründen Frauen nicht nur seltener Startups, sondern bekommen auch weniger Venture Capital als männliche Gründer. Dieser Missstand ist in der Szene schon lange bekannt – und soll nun endlich behoben werden:

Hürden für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Finanzierungen und Förderungen bauen wir ab; besseren Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen stellen wir sicher.

Zudem soll der Anteil von Gründerinnen im Digitalsektor gezielt erhöht werden. Dafür ist unter anderem ein „Gründerinnen-Stipendium“ geplant. Auch ein Teil des zehn Milliarden schweren Zukunftsfonds soll für Gründerinnen reserviert werden.

6. Einfacher Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen

Neben einer soliden Finanzierung brauchen Startups zur Entfaltung ihres vollen Potenzials vor allem den Zugang zu Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt jedoch den Grundsatz der Datensparsamkeit.

Wir streben einen besseren Zugang zu Daten an, insbesondere um Start-ups sowie KMU neue innovative Geschäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung zu ermöglichen.

Wie genau das in der Praxis aussehen soll, ist allerdings noch unklar. Etwas konkreter wird man beim Zugang zu Forschung und Hochschulen: Hier ist die Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) geplant, „um soziale und technologische Innovationen insbesondere an den HAW und kleinen und mittleren Universitäten in Zusammenarbeit unter anderem mit Start-ups, KMU sowie sozialen und öffentlichen Organisationen zu fördern.“