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Die Corona-Krise beschleunigt die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesellschaft – auch in der Justiz. Die Gerichte in Baden-Württemberg nehmen dabei eine Vorreiterrolle ein.

Wenn man an die Verwaltung im Allgemeinen und Gerichte im Speziellen denkt, verbindet man diese Institutionen sicherlich mit vielen Dingen, aber nicht mit der Digitalisierung. Zu Unrecht, wie beispielsweise die Justiz in Baden-Württemberg zeigt.

So wurde bereits vor Jahren das eJustice-Programm ins Leben gerufen. Dabei geht es unter anderem um die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz. Seit 19. Februar 2018 wird die elektronische Akte in der Zivilabteilung am Amtsgericht Mannheim und seit 7. Mai 2018 am Oberlandesgericht Karlsruhe erprobt. Inzwischen arbeiten laut Justizministerium mehr als 50 Gerichte mit der E-Akte. Ziel ist es, bis zum 1.1.2026 die gesamte baden-württembergische Justiz mit der elektronischen Akte auszustatten.

Den Vorteil der E-Akte beschrieb Jens Altemeier, der das eJustice-Programm von Beginn an begleitet, im Interview mit techtag.de wie folgt:

„Die Justiz muss und will sich dem unaufhaltsamen Trend zur elektronischen Kommunikation anpassen. Dementsprechend ist das wichtigste Ziel, digital eingehende Dokumente auch digital weiterzuverarbeiten und somit den ständigen Medienbruch im Verfahrensablauf zu vermeiden. Die digitale Bearbeitung wird auch zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe beitragen. Denken Sie nur daran, dass eine elektronische Akte gleichzeitig von mehreren Personen bearbeitet werden kann. Während ein Sachverständiger sein Gutachten bearbeitet oder jemand Akteneinsicht nimmt, kann das Gericht weiterarbeiten. Zudem kann der immer umfangreicher werdende Prozessstoff nun elektronisch durchsucht und aufbereitet werden, was von der nachwachsenden Juristengeneration selbstverständlich erwartet wird. Auch will niemand mehr mit einem Pilotenkoffer voller Akten nach Hause fahren oder zu Terminen erscheinen. Auf die eAkte kann von überall her elektronisch zugegriffen werden.“

Ein weiterer Bestandteil des eJustice-Programms ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Dabei geht es um die elektronischen Erreichbarkeit aller Gerichte und Staatsanwaltschaften unter Einhaltung gesetzlich definierter Sicherheitsstandards bei der Kommunikation.

Gerichtsverhandlung per Videocall

Aber auch in anderen Bereichen zeigt sich die baden-württembergische Justiz erstaunlich digital. So wurden im Zuge der Corona-Pandemie Gerichtsverhandlungen zwar nicht ins Home Office verlagert, wohl aber die Zeugenbefragung. Derzeit haben rund 1.200 Richterinnen und Richter die Möglichkeit, Prozessbeteiligte per Videokonferenz in den Sitzungsaal zuzuschalten. Weitere werden folgen, sobald die technische Ausstattung aller Gerichtssäle dies zulässt. Noch sind beispielsweise nicht alle mit WLAN ausgestattet.

Derzeit sieht es so aus, als ob virtuelle Verhandlungen auch in der Post-Corona-Ära ihren Platz haben werden. Freilich nicht bei allen Verfahrensarten, aber beispielsweise in Zivil- oder Güteverhandlungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wenn Verhandlungen virtuell geführt werden, sparen sich alle Beteiligten Zeit und Geld, da der Weg zum Gericht entfällt. Zudem wird die Arbeit der Gerichte – in Kombination mit anderen Komponenten wie der E-Akte – effizienter. Die völlig überlasteten Zivilgerichte könnten deutlich mehr Fälle in kürzerer Zeit bearbeiten.

Digitalisierung der Justiz braucht Zeit

Aber ganz so einfach ist es am Ende des Tages dann doch nicht. Technische und datenschutzrechtliche Probleme lassen sich zwar mit entsprechender Hard- und Software lösen. Aber wie sieht es mit der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angeklagten oder Zeugen aus? Skeptiker der virtuellen Verhandlungen befürchten, dass ohne den zwischenmenschlichen Kontakt die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Person erschwert oder gar unmöglich wird. Häufig ist von einer verzerrten Wahrnehmung durch digitale Kommunikationskanäle die Rede, die im schlimmsten Fall zu Fehlurteilen führen kann.

Einen gesamtgesellschaftlich so bedeutsamen Bereich wie die Justiz digitalisiert man nicht über Nacht. Dennoch zeigt die Justiz in Baden-Württemberg, dass Bemühungen unternommen werden – und was noch viel wichtiger ist: der Wille etwas zu Verändern da ist.