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Rechtssicherheit in Social Media: Im ersten Teil der kleinen Serie zum Social-Media-Recht haben wir uns mit der richtigen Wahl des Profil- oder Accountnamens beschäftigt. Bereits hier kann man in die erste Haftungs- und Abmahnfalle laufen. Es geht im zweiten Schritt aber gleich weiter mit der nächsten Haftungsfalle: Den Nutzungsbedingungen oder AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Jede Plattform hat sie. Es sind teilweise immens viele Seiten Text, angefangen von den Datenschutzbedingungen über die Netiquette bis hin zu den Nutzungsrechten. Und damit sind wir schon mitten im zweiten Teil.

Nutzungsbedingungen (AGB)

Alle Plattformen haben eigene AGB (oft auch Nutzungsbedingungen genannt), die Sie bei der Registrierung akzeptieren müssen. Diese AGB haben es oft in sich. Dennoch werden sie immer akzeptiert und so gut wie nie gelesen. Auch, wenn die eine oder andere Klausel nach deutschem Recht unwirksam sein dürfte (die AGB stammen oft aus dem US-amerikanischen Rechtsraum), so muss man dennoch eine solche Auffassung im Notfall gerichtlich durchsetzen. Und zumindest droht so lange die Sperrung des eigenen Accounts und damit, wenn dieser für Marketingzwecke genutzt wird, auch eine nicht unerheblicher Schaden.

Genauso gibt es auf jeder Plattform eigene Datenschutzregelungen, Regelungen über Nutzungs- und Verwertungsrechte, die akzeptiert werden müssen und eventuell auch besondere Spielregeln („Netiquette“). Alle diese Bedingungen müssen akzeptiert werden.

Da die AGB oft lang und undurchschaubar sind und oftmals ohnehin nicht gelesen werden drohen also ungewollte Verstöße und damit die Gefahr der Profilsperrung oder gar Profillöschung. Beispiel gefällig? Nehmen wir doch die Klauseln über die Verwertungsrechte an hochgeladenen Inhalten. Zur Veranschaulichung hier ein Auszug aus den Facebook-AGB (Alle Social-Media-Plattformen sind hier vergleichbar):

Teilen deiner Inhalte und Informationen
1. Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. Zudem kannst du mithilfe deiner Privatsphäre- und App-Einstellungen kontrollieren, wie diese geteilt werden. Außerdem gilt: Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte am geistigen Eigentum fallen (sog. „IP-Inhalte“), erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

2. Wenn du IP-Inhalte löschst, werden sie auf eine Weise entfernt, die dem Leeren des Papierkorbs auf einem Computer gleicht. Allerdings sollte dir bewusst sein, dass entfernte Inhalte für eine angemessene Zeitspanne in Sicherheitskopien fortbestehen (die für andere jedoch nicht zugänglich sind).

3. Wenn du eine App verwendest, kann die App nach deiner Erlaubnis zum Zugriff auf deine Inhalte und Informationen sowie die Inhalte und Informationen, die andere mit dir geteilt haben, fragen. Wir verlangen von Apps, dass sie deine Privatsphäre respektieren. Deine Vereinbarung mit der App bestimmt, wie diese die Inhalte und Informationen nutzen, speichern und übertragen kann. (Weitere Informationen zur Plattform sowie darüber, wie du festlegen kannst, welche Informationen andere Personen mit Apps teilen dürfen, findest du in unserer Datenrichtlinie und auf der Plattformseite.)

4. Wenn du die Einstellung „Öffentlich“ bei der Veröffentlichung von Inhalten oder Informationen verwendest, können alle Personen, einschließlich solcher, die Facebook nicht nutzen, auf diese Informationen zugreifen, sie verwenden und sie mit dir (d. h. mit deinem Namen und Profilbild) assoziieren.

5. Wir begrüßen grundsätzlich dein Feedback sowie deine Anregungen bezüglich Facebook. Du verstehst jedoch, dass wir diese ohne jedwede Verpflichtung, dich dafür zu entschädigen, verwenden können (ebenso wie du nicht verpflichtet bist, uns diese anzubieten).

Das bedeutet:

  • Jeder hochgeladene Inhalt wird automatisch zwangsweise unterlizenziert!
  • Facebook darf damit überall alles machen, einschließlich Werbung.
  • Zwar sind wohl einige der Regelungen nach deutschem AGB-Recht unwirksam, aber: Jeder muss das erst einmal akzeptieren, wenn er mitmachen will.

Und was ist die Folge?

Nehmen wir an, Sie laden als Illustration zu einem Beitrag ein Foto mit hoch, dass Sie bei einer Bildagentur erworben haben. Oder, noch einfacher, Sie teilen einen Link, zu dem automatisch von Facebook ein Bild mit geladen wird, das aus der verlinken Seite stammt.

Nach den AGB von Facebook erteilen Sie also automatisch eine Lizenz an Facebook für das Bild. Aber laut AGB der Bildagentur haben Sie in der Regel gar kein Recht für diese Weiterlizenzierung an Facebook. Also darf das Bild gar nicht für Social Media verwendet werden. Zur Veranschaulichung hier ein Auszug der Lizenzbedingungen der Bildagentur fotolia:

2. Unterlizenz
Fotolia gewährt dem Nicht Exklusiv Herunterladenden Mitglied gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages hiermit eine nicht exklusive, zeitlich unbegrenzte, weltweite und nicht übertragbare Unterlizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Darstellung des Werkes in jeglichen jetzt oder künftig bekannten Medien oder Formaten (a) für persönliche Verwendung oder Schulungs- bzw. Unterrichtszwecke und (b) in Verbindung mit einem Geschäftsbetrieb.

Dasselbe gilt natürlich für alle urheberrechtlich geschützten Inhalte (Texte, Grafiken etc.).

Was bedeutet das konkret?

Richtig: Das Posting ist eine Rechtsverletzung und kann kostenpflichtig abgemahnt werden! Achten Sie also darauf, unter welchen Lizenzbedingungen, Sie Bilder erworben haben. Schauen Sie sich vorher genau an, was Sie mit dem Bild überhaupt machen dürfen. Verzichten Sie im Zweifel auf die Nutzung des Fotos in Social Media. Mittlerweile gibt es übrigens spezielle Social Media Lizenzen, um dieses Problem zu verhindern. Hier der entsprechende Auszug der Lizenzbedingungen von fotolia:

2A. Social Media
Nur in Bezug auf solche Werke, die auf der Fotolia Webseite eindeutig als „Social Media-fähig“ vorgesehen oder gekennzeichnet sind, und in welche die Copyright-Informationen deutlich sichtbar eingebunden sind und die den auf der Fotolia Webseite vorgegebenen Größenbeschränkungen entsprechen (im Folgenden „Social Media-fähige Werke“): Das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied darf Social Media-fähige Werke (oder Modifikationen hiervon) direkt auf Social Media Webseiten und Anwendungen (wie nachfolgend definiert) posten und/oder hochladen, sofern die anwendbaren Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social Media Webseiten und Anwendungen, die das Posten oder Hochladen zum Gegenstand haben, keine Bestimmungen enthalten, die die Einräumung von exklusiven Rechten oder Eigentumsrechten an den Werken oder an Modifikationen hiervon zugunsten der Social Media Webseiten und Anwendungen oder dritten Parteien beanspruchen (im Folgenden das „Social Media Posting“). Im diesem Sinne bedeutet “Social Media Webseiten und Anwendungen”: Jede Webseite oder technologische Anwendung (Application), deren primärer Fokus auf der Ermöglichung sozialer Interaktion ihrer Nutzer liegt und die es ihren Nutzern erlaubt, im Zusammenhang mit sozialer Interaktion Inhalte zu generieren, zu teilen, auszutauschen und/oder zu bearbeiten. Klarstellungshalber wird darauf hingewiesen, dass die gemäß diesem Abschnitt 2.A gewährten Rechte nur auf Social Media-fähige Werke anwendbar sind; dementsprechend dürfen Werke, die nicht Social Media-fähige Werke in diesem Sinne sind, nicht auf Social Media Webseiten und Anwendungen gepostet oder hochgeladen werden, es sei denn, das Posten oder Hochladen wird an anderer Stelle in dieser Vereinbarung erlaubt.

Rechtssicherheit in Social Media

In der nächsten Folge schauen wir uns die weiteren Formalien an, die Sie beachten müssen. Vom Impressum bis hin zur Nutzung des Facebook Like-Buttons. Hier gehen die Haftungsfallen munter weiter. Und wohlgemerkt: Bis jetzt haben wir noch nicht einen Tweet abgesetzt und nicht einen Beitrag gepostet.

Mit der kleinen Serie „Rechtssicherheit in Social Media“ soll gezeigt werden, welche Rechtsprobleme, Haftungs- und Abmahnfallen bei der Nutzung von Social Media auftreten können. Die Beiträge können und sollen keine Rechtsberatung ersetzen und dürfen nicht als vollständig betrachtet werden. Dargestellt werden lediglich auszugsweise die wichtigsten Themenfelder. Eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderfällen sind hier nicht berücksichtigt, um den Rahmen nicht zu sprengen. Die Serie soll lediglich der Orientierung und der Schärfung des Problembewusstseins dienen.