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Telekom-Chef Timotheus Höttges kündigt das Zwei-Klassen-Internet inklusive Maut für die Überholspur an. An dieser Entwicklung ist das EU-Parlament mit seiner schwammigen Gesetzgebung zur Netzneutralität nicht ganz unschuldig.

Am 27. Oktober 2015 hatte das Europaparlament erklärt, für die Netzneutralität gestimmt zu haben. In Wahrheit hat es aber dagegen gestimmt und der Telekom die Tür geöffnet. Zwar soll sich offiziell niemand die Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen, doch dies gilt nicht für sogenannte Spezialdienste. Die fraglichen Vorschriften finden sich in Artikel 3, Absatz 3 

„Anbieter von Internetzugangsdiensten behandeln den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten.“

… und Absatz 5 (verkürzt) der Verordnung:

„Provider … dürfen Spezialdienste anbieten, die für spezielle Inhalte optimiert sind.“

„Spezialdienste“ sollen auch zu Stoßzeiten im Netz nicht ins Stocken geraten und Vorfahrt im digitalen Stau bekommen – gegen Cash natürlich. In einem Blogbeitrag erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom Timotheus Höttges seine Sicht zur Netzneutralität und definiert auch bereits kostenpflichtige Zusatzfeatures:

„Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie.“

Telekom-CEO Höttges auf der Langen Nacht der Start-ups in Berlin (Bild: Sebaso/Wikipedia; CC-BY-SA 4.0)
Telekom-CEO Höttges auf der Langen Nacht der Start-ups in Berlin (Bild: Sebaso/Wikipedia; CC-BY-SA 4.0)

Für Start-ups, die vielleicht nicht das nötige Kleingeld haben, aber dennoch mit den Großen mitspielen wollen, will die Telekom Sonderkonditionen einführen: „Nach unseren Vorstellungen bezahlen sie dafür im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent. Das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Infrastruktur“, so Höttges.

Einfluss auf die Innovationsfähigkeit Deutschlands

Florian Noell, Vorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups, findet im Manager Magazin klare Worte für diese Regelung:

„Deutsche Start-ups haben im internationalen Vergleich bereits schlechtere Ausgangsbedingungen. Sie haben weniger Kapital, größere bürokratische Hürden und nun sollen sie, die vom Internet abhängen mehr als alle anderen, auch noch für Internetleistungen zahlen. Jede Einschränkung des Zugangs zur Datenautobahn hat direkten Einfluss auf Entstehung und Wachstum junger Unternehmen und damit auch auf die Innovationsfähigkeit Deutschlands.“

Internetkommissar Günther Oettinger (CDU) hat bereits in einem Pressestatement geantwortet und will Klarheit schaffen, was Telekommunikationsunternehmen in Zukunft dürfen und was nicht. Auch wenn sich vieles in dem Statement eher wie eine Rechtfertigung liest, steht dort auch:

„Spezialdienste mit garantierter durchgängiger Übertragungsqualität können nur on top angeboten werden. Es ist den Internetanbietern nicht erlaubt, die Geschwindigkeit im offenen Internet für die anderen Nutzer zu drosseln, um Spezialdienste anbieten zu können.“

Zur öffentlichen Kritik an den Plänen der Telekom und der offensichtlichen Divergenz kommentiert er:

Höttges‘ Blogbeitrag „Netzneutralität – Konsensfindung im Minenfeld“ hat vermutlich in der Diskussion mehr neue Mienen vergraben als beseitigt und wird der Telekom noch viel Empörung, Häme, Unverständnis, Kritik und Spott im noch neutralen Internet einbringen.