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Die Stiftung Warentest hat sich die Datenschutzerklärungen von 16 bekannten Internetunternehmen angeschaut, darunter Amazon und Facebook. Das Ergebnis ist erschreckend.

Dass viele Unternehmen es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen, ist eigentlich nicht neu. Wir nehmen diesen Fakt einfach hin und setzen bei der Anmeldung in Online-Shops oder bei Internetdiensten das Häkchen, dass wir die Datenschutzerklärung gelesen haben, ohne es wirklich zu tun. Denn schließlich müssen wir es setzen, um den Dienst nutzen können.

Bei einigen Anbietern kann das laut Stiftung Warentest fatale Folgen haben. Zum Beispiel gibt Spotify Ihre Daten auch an Dienstleister im Ausland weiter, wo Kunden weniger Rechte an ihren personenbezogenen Daten haben und zeichnet auf, ob Sie beim Nutzen still sitzen oder rennen. Microsoft überwacht bei Onlinespielen auf seiner Spielkonsole Xbox One sogar stichprobenartig den Chat und die Gespräche der Spieler. Außerdem erstellt das Unternehmen Verknüpfungen der Daten seiner Dienste und erstellt so umfangreiche Benutzerprofile, die Ihr Verhalten aufzeigen.

Die Dienste sind zwar kostenlos, doch Sie bezahlen die Nutzung mit Ihren Daten. Denn mit Werbung kann das Unternehmen viel verdienen. Allein im vierten Quartal 2015 machte Google damit mehr als 19 Milliarden Dollar Umsatz. Kluge Nutzer streuen aus diesem Grund ihre Daten: Sie wählen für E-Mail, Suchanfragen oder soziale Netzwerke verschiedene Anbieter. Somit hat eine einzelne Firma weniger Wissen.

Worauf sollten Unternehmen bei Ihren Datenschutzerklärungen achten?

Die Stiftung Warentest hat die Datenschutzerklärungen der Unternehmen von zwei Juristen prüfen lassen. Besonderen Wert legten die Tester auf die Fragen welche Daten wie erfasst und wofür genutzt werden und welche Rechte der Kunde eigentlich hat. Das sind gleichzeitig die Fragen, die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in seiner Mustererklärung für Unternehmen empfohlen werden.

  • Transparente und ehrliche Angaben: Legen Sie die Karten auf den Tisch und sagen dem Kunden ehrlich, was Sie mit seinen Daten vor haben. Der Musikdienst Deezer schreibt zum Beispiel: „Wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben, können Sie … Angebote von Deezers Partnern erhalten und Ihre Daten können an Geschäftspartner verkauft werden.“
  • Verständliche Formulierungen: Achten Sie darauf, keine Doppeldeutigkeiten zu verwenden. Das lässt die Verbraucher stutzig werden, weil ihnen nicht klar wird, ob Sie die Zeilen nicht zu seinem Nachteil auslegen können.
  • Vollständigkeit: Vermeiden Sie Floskeln wie „Folgendes sind Beispiele für personenbezogene Informationen, die wir erheben: Name, E-Mail, Anschrift …“ Das lässt nämlich offen, was darüberhinaus noch als personenbezogen Daten gilt und gespeichert wird.
  • Geben Sie dem Kunden Rechte! Wenn der Kunde es möchte, sollten Sie die Möglichkeit anbieten, ihm Auskunft zu den über ihn gespeicherten Daten zu geben. Außerdem sollten diese durch den Kunden geändert oder gelöscht werden können.

Worauf sollten Verbraucher bei den Datenschutzerklärungen achten?

Verbraucher sollten anfangen, sich wirklich mit dem Text der Datenschutzerklärungen auseinanderzusetzen. Auch wenn ein Dokument manchmal 45 Seiten lang sein kann, geht es hier um deren persönliche Daten, mit denen Unternehmen nicht leichtfertig umgehen sollten.

  • Machen Sie sich Gedanken, welche Daten das Unternehmen wirklich braucht. Amazon kann zum Beispiel nur Pakete versenden, wenn es Ihre Adresse kennt. Ihr Geschlecht sollte dabei irrelevant sein. Video-Streaming-Dienste wie Watchever oder Netflix benötigen hingegen zum Beispiel Ihr Alter, da einige Filme nicht jugendfrei sind.
  • Achten Sie auf schwammige Formulierungen und Floskeln wie „Folgendes sind Beispiele für personenbezogene Informationen, die wir erheben: Name, E-Mail, Anschrift …“ Das lässt nämlich offen, was darüber hinaus noch als personenbezogen Daten gilt und gespeichert wird.
  • Schauen Sie, wie das Unternehmen Ihre Daten sammelt. Einige machen das über das Anmeldeformular, doch andere wie zum Beispiel Facebook sammeln darüber hinaus mit Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Knopf ständig weitere Informationen, die das Unternehmen für das Werbeprofil verwertet.
  • Wichtig sind auch Ihre Rechte als Kunde. Firmen sollten auf Anfrage über die gespeicherten Daten informieren, die Angaben auf Wunsch berichtigen oder ganz oder teilweise löschen. Kunden müssen der Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke widerrufen dürfen.

Die ausführlichen Testergebnisse von Stiftung Warentest können hier nachgelesen werden.