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Rechtssicherheit in Social Media: In der heutigen Zeit gibt es kaum noch ein Unternehmen, das nicht – neben der schon obligatorischen Internetpräsentation – angefangen hat, eigene Kanäle in Social Media (Facebook, Twitter, Google+ usw.) zu betreiben.

Ein schlecht gewählter Profilname kann teuer werden

Schon Mittelständler verfügen teilweise über eigene Abteilungen für die Unternehmenskommunikation in den sozialen Medien. Kleinere Firmen haben oftmals mindestens eine Person für solche Aufgaben – und sei es nur teilweise – abgestellt.

Es gibt dabei aber etliche potentielle Haftungsfallen zu beachten, die wir uns in der Folge jeweils kurz anschauen wollen. Es haftet nach Außen dabei immer das Unternehmen und nicht der Mitarbeiter, der postet. Daher ist das Thema auch unter dem Gesichtspunkt Compliance zu betrachten.

Schon beim Profilnamen, also bevor man mit der eigentlichen Nutzung der Plattformen begonnen hat, beginnen die rechtlichen Haftungsfallen und Probleme.

Achten Sie bei der Wahl des Profilnamens bzw. des Accountnamens unbedingt auf die Marken- und Namensrechte Dritter, die Sie bei der Wahl des falschen Namens abmahnfähig verletzen können.

Beispiel gefällig? Ein Freiberufler wählte den Twitternamen „@kulturnews“ aus. Dumm war nur, dass eine Zeitschrift ganz genau so heißt und den Freiberufler abgemahnt hat. Kosten für den Freiberufler: ca. 1.000,00 €

Denken Sie insbesondere an Folgendes:

  • Verwenden Sie keine Begriffe, die als Marke geschützt sind oder geschäftliche Bezeichnungen, Markenrecht (MarkenG)
  • Verwenden Sie keine Namen natürlicher Personen, Namensrecht (§ 12 BGB)
  • Verwenden Sie keine solche Namen in negativem Zusammenhang, Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I, 1 I GG)
  • Blockieren Sie nicht bewusst Namen oder Begriffe in der Hoffnung, diese dann anderen anzubieten, Wettbewerbsrecht (unlautere Behinderung), Account-Grabbing

Kaum einer liest sie: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Denken Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers (dazu gleich noch mehr). In den Facebook AGB steht zum Profilnamen zum Beispiel folgendes:

„Wenn du einen Nutzernamen bzw. eine ähnliche Bezeichnung für dein Konto oder deine Seite auswählst, behalten wir uns das Recht vor, diese/n zu entfernen oder zurückzufordern, sollten wir dies als notwendig erachten (zum Beispiel, wenn der Inhaber einer Marke eine Beschwerde über einen Nutzernamen einreicht, welcher nicht dem echten Namen eines Nutzers entspricht).“

Facebook kann also unter Umständen den gesamten Account sperren bzw. sogar löschen. Die verschiedenen Plattformen haben eigene Formulare für die Inhaber von Marken- und Namensrechten vorgesehen, über welche sich diese über die Verletzung ihrer Rechte beschweren können. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass bei der Nutzung eines geschützten Begriffs auch eine entsprechende Löschung des Profils droht.

Vor allem, wenn schon Geld in die Bekanntheit eines Accounts investiert wurde, ist es sehr bitter, wenn der Inhaber besserer Rechte an dem Namen und/oder der Plattformbetreiber selbst dafür sorgen, dass der Name nicht mehr verwendet werden darf.

Damit sind nicht nur alle Marketingmaßnahmen zu der Profilseite verloren, sondern auch die Follower, Fans o.ä. sind weg. Aus Imagesicht ein Super Gau.

Im Zweifel gilt: Lassen Sie von uns eine Vorabrecherche hinsichtlich des gewünschten Namens durchführen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Rechtssicherheit in Social Media

In der nächsten Folge werden wir uns mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Nutzungsbedingungen der Plattformen beschäftigen. Kaum einer wird sie je gelesen haben. Doch sie müssen akzeptiert werden, wenn man mitmachen will in der schönen Welt der sozialen Medien. Und was dort geregelt ist, hat es teilweise in sich.

Mit der kleinen Serie „Rechtssicherheit in Social Media“ soll gezeigt werden, welche Rechtsprobleme, Haftungs- und Abmahnfallen bei der Nutzung von Social Media auftreten können. Die Beiträge können und sollen keine Rechtsberatung ersetzen und dürfen nicht als vollständig betrachtet werden. Dargestellt werden lediglich auszugsweise die wichtigsten Themenfelder. Eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderfällen sind hier nicht berücksichtigt, um den Rahmen nicht zu sprengen. Die Serie soll lediglich der Orientierung und der Schärfung des Problembewusstseins dienen.